Das Land Italien besitzt ein Gebietskörperschaftssystem welches sich teilweise mit dem Deutschen vergleichen lässt, in einigen Bereichen jedoch unterschiedlich ist. Insgesamt ist das Land in zwanzig Regionen unterteilt, wobei fünf davon einen autonomen Status besitzen, welcher sich in einem Sonderstatut niederschlägt.
Die Regionen sind in insgesamt 109 Provinzen unterteilt, wobei im Aostatal die Aufgaben der Provinz von der Region übernommen wird und keine eigenständige Provinz existiert. Dadurch sind letztlich nur 19 Regionen in Provinzen unterteilt. Im Vergleich zum deutschen Gebietskörperschaftssystem kann man die Regionen in etwa mit den Bundesländern und die Provinzen mit den Regierungsbezirken vergleichen. Landkreise sind im italienischen System nicht zu finden. Die communi entsprechen jedoch wiederum den deutschen Gemeinden und unterteilen sich auch in Gemeindeteile. Hauptstadtgemeinden oder Großstädte welche über einen besonderen Status verfügen – gemeindefreie Städte zum Beispiel – sind in Italien bisher noch nicht eingerichtet worden, werdem allerdings schon seit Längerem geplant.
Regionen besitzen eine direkt gewählte Volksvertretung in Form des Regionalrates, die ähnlich fungiert wie der Landtag in einem deutschen Bundesland und für fünf Jahre die Macht innehat. Einzige Ausnahme ist die Region Trentino-Südtirol, in der sich der Regionalrat aus den gewählten Provinzräten der Provinzen Bozen und Trient zusammensetzt, die beide wiederum autonom sind. Auch wird hier der Präsident des Rates nicht direkt gewählt, sondern vom aktuellen Regionalrat bestellt. Alle zweieinhalb Jahre wechseln sich die Präsidenten der autonomen Provinzen in der Position des Regionalausschusspräsidenten ab, während in allen anderen Regionen die fünf Jahre bindend sind – von möglichen Neuwahlen abgesehen.
Die Unterschiede der Regionen in Italien:
Jede der Regionen verfügt über eine regionale Verfassung, dem so genannten Statut. Jedoch unterscheiden sich die einzelnen Gebiete darin, wodurch sie in Regionen mit Normalstatut und Autonome Regionen mit Sonderstatut aufgeteilt werden. Fünfzehn der Regionen verfügen über ein so genanntes statuto ordinario – dem normalen Statut – welches vom Regionalrat verabschiedet wird und im Einklang mit der staatlichen Verfassen steht und stehen muss. Dieses statuto gibt es seit den 70er Jahren und darin werden Organisation und Funktionsweise der Region, wie auch deren Regierungsform festgehalten, auch finden sich hier Regelungen zum Initiativ- und Volksbegehrenrecht sowie diverse weitere rechtliche Direktionen die Region betreffend. Eine Autonomie auf Finanzebene gibt es allerdings bei diesen nur teilweise bis gar nicht.
Fünf weitere Regionen verfügen über das statuto speciale – dem Sonderstatut, welches in einigen Regionen schon seit dem Ende der 40er Jahre in Kraft ist. Zu ihnen gehören Sizilien, Sardinien, das Aostatal, Trentino-Südtirol und Friaul-Julisch Venetien. In dem Statut sind größere finanzielle Autonomien gewährleistet, welches den Regionen das Recht verleiht – je nach Gebiet – zwischen 60 und 100 Prozent der Steuern selbst zu verwalten. Auch besitzen sie eine größere Kompetenz bei der Gesetzgebung und der Verwaltung, wozu Schulen, Infrastruktur und Gesundheit zählen, die sie aber auch selber finanzieren müssen. Das Sonderstatut wurde in fast allen Fällen auf Grund von Autonomiebewegungen oder dem Schutz der anderssprachigen Minoritäten – Trentino-Südtirol wegen der deutschsprachigen, Aostatal wegen der frankophonen Minderheit – eingerichtet. Durch die größere finanzielle Autonomie ist es nicht selten, dass Grenzgemeinden aus anderen Regionen sich gerne den autonomen Regionen anschließen würden.
Die klimatischen Unterschiede:
So wie sich die gesetzliche Grundlage mancher Gebiete voneinander unterscheidet, unterscheidet sich nun auch das Wetter auf der appeninischen Halbinsel regionalabhängig voneinander. Es besteht, im Unterschied zu den Statutaufteilungen, ein so genanntes Nord-Süd-Gefälle, welches durch die langgezogene Geographie des Staates bedingt ist. Im Norden herrscht in den Bergen das typische Alpenklima, das sich in Flora und Fauna jedoch schon in den niedrigeren Bergregionen in ein gemäßigtes, mediterranes Klima verändert. Die Poebene ist bekannt für ihre nebligen Herbst- und Wintertage, während sie im Sommer oftmals unter einer schwülen Hitze zu leiden hat. In Mittelitalien ist besonders im Sommer schon oft das heiße Afrikaklima zu spüren, wobei es auch in der Toskana im Sommer sehr warm und im Winter vergleichsweise kalt werden kann. Bei einem Besuch in der toskanischen Hauptstadt kann man es sich in den etwas heißeren oder kühleren Stunden allerdings auch in einer Ferienwohnung in Florenz gemütlich machen und neue Energie für den nächsten Sightseeing-Marathon tanken. In Süditalien und auf Sizilien werden die Temperaturen und das Wetter dagegen das ganze Jahr über vom Afrikaklima bestimmt. Im Flachland südlich von Rom hat es in der Regel seit Mitte der 80er Jahre nicht mehr geschneit und doch kann es auch hier im Winter sehr kühl – manchmal mit Temperaturen um den Gefrierpunkt herum – werden, wohingegen Süditalien diesem nur selten nahe kommt, im Sommer dafür oftmals mit vierzig und mehr Grad aufwarten kann.